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Wir sind eine Steuerberaterkanzlei und seit über 40 Jahren erfolgreich in Solingen auf dem Gebiet des Steuerrechts und der Wirtschaftsberatung tätig. Die Arbeit unserer Kanzlei zeichnet sich durch individuelle Beratung und Betreuung auf hohem fachlichem Niveau ebenso aus wie durch Zuverlässigkeit und Erreichbarkeit, die schnelle Bearbeitung von Anfragen und kurzfristige Terminzusagen. Dabei stützen wir uns auf den Einsatz aktuellster DATEV-Software, Wissensdatenbanken zum Steuerrecht, sowie die Verwendung moderner Kommunikationstechnik.

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FG München: Erweiterte Grundstückskürzung bei unterjährigem Verkauf des letzten Grundstücks
Das FG München hat entschieden, dass die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht zu gewähren ist, wenn sich unmittelbar an die Veräußerung des letzten Grundstücks die Liquidation einer Kapitalgesellschaft anschließt.
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FG Münster: Immobilienübertragung im Scheidungsvergleich
Das FG Münster hat entschieden, dass die Übertragung von Miteigentumsanteilen an Immobilien im Rahmen eines Scheidungsvergleichs ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft darstellt.
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Kleine Anfrage: EuGH-Urteil zur Grunderwerbsteuer trifft Deutschland (noch) nicht
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage klargestellt, dass das EuGH-Urteil "Nova Iberomoldes" keine unmittelbaren Auswirkungen auf die deutsche Grunderwerbsteuer hat.






