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Wir sind eine Steuerberaterkanzlei und seit über 40 Jahren erfolgreich in Solingen auf dem Gebiet des Steuerrechts und der Wirtschaftsberatung tätig. Die Arbeit unserer Kanzlei zeichnet sich durch individuelle Beratung und Betreuung auf hohem fachlichem Niveau ebenso aus wie durch Zuverlässigkeit und Erreichbarkeit, die schnelle Bearbeitung von Anfragen und kurzfristige Terminzusagen. Dabei stützen wir uns auf den Einsatz aktuellster DATEV-Software, Wissensdatenbanken zum Steuerrecht, sowie die Verwendung moderner Kommunikationstechnik.

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Kein Automatismus: Vorabanforderung nur mit erkennbarer Ermessensausübung
Vorabanforderungen betreffen nur Steuer- und Feststellungserklärungen in Fällen, in denen die Erklärung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt wird ("Beraterfälle") und daher die verlängerte Frist gilt.
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FG Berlin-Brandenburg: Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die Gewerbesteuer
Eine Anrechnung US-amerikanischer Quellensteuern auf die Gewerbesteuer ist nach Urteil des FG Berlin-Brandenburg möglich, auch wenn es im deutschen Gewerbesteuergesetz keine den § 34c EStG und § 26 KStG entsprechende Vorschrift gibt.
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Sächsisches FG: Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Eheschließung
Voraussetzung für die Zusammenveranlagung ist unter anderem, dass die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben. Sachverhalte zur gemeinsamen Haushalts- und Wirtschaftsführung bilden Merkmale für die Prüfung dieser Voraussetzung und können nach Ansicht des Sächsischen FG nachträglich bekannt gewordene Tatsachen sein.






