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Wir sind eine Steuerberaterkanzlei und seit über 40 Jahren erfolgreich in Solingen auf dem Gebiet des Steuerrechts und der Wirtschaftsberatung tätig. Die Arbeit unserer Kanzlei zeichnet sich durch individuelle Beratung und Betreuung auf hohem fachlichem Niveau ebenso aus wie durch Zuverlässigkeit und Erreichbarkeit, die schnelle Bearbeitung von Anfragen und kurzfristige Terminzusagen. Dabei stützen wir uns auf den Einsatz aktuellster DATEV-Software, Wissensdatenbanken zum Steuerrecht, sowie die Verwendung moderner Kommunikationstechnik.

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Nach § 69 AO haftender Personenkreis
Gesetzliche Vertreter wie GmbH-Geschäftsführer sowie Vermögensverwalter und Verfügungsberechtigte haften nach § 69 AO, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt oder soweit infolge dessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund gezahlt werden. Die Haftungsinanspruchnahme umfasst dabei auch die infolge der Pflichtverletzung zu zahlenden Säumniszuschläge. Das Top-Thema gibt einen Einblick in die aktuelle Rechtsprechung.
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EU-Kommission: Jahresbericht 2025 zur Steuerpolitik in der EU
Die Generaldirektion für Steuern und Zollunion (TAXUD) der EU-Kommission hat ihren Jahresbericht zur Steuerpolitik in der EU vorgelegt, der eine sachliche und analytische Darstellung der Besteuerung und Steuersysteme in den EU-Mitgliedstaaten enthält.
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BFH: Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft
Es ist bei summarischer Prüfung ernstlich zweifelhaft, ob Leistungen eines Gesellschafters in die Kapitalrücklage einer GmbH zu einer steuerbaren Werterhöhung der Anteile der Mitgesellschafter i. S. d. § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG führen, wenn die Gesellschafter vereinbaren, dass die Einzahlungen dem jeweils leistenden Gesellschafter zugeordnet werden.