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Wir sind eine Steuerberaterkanzlei und seit über 40 Jahren erfolgreich in Solingen auf dem Gebiet des Steuerrechts und der Wirtschaftsberatung tätig. Die Arbeit unserer Kanzlei zeichnet sich durch individuelle Beratung und Betreuung auf hohem fachlichem Niveau ebenso aus wie durch Zuverlässigkeit und Erreichbarkeit, die schnelle Bearbeitung von Anfragen und kurzfristige Terminzusagen. Dabei stützen wir uns auf den Einsatz aktuellster DATEV-Software, Wissensdatenbanken zum Steuerrecht, sowie die Verwendung moderner Kommunikationstechnik.

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Empfänger und Gegenstand der Vermögensübertragung
Die Übertragung von Vermögen gegen Versorgungsleistungen (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG) ist im familiären Bereich nach wie vor häufig anzutreffen. Denn die Übertragung eines Betriebs, eines Mitunternehmeranteils oder eines GmbH-Anteils gegen Versorgungsleistungen bietet Vertragsparteien die Möglichkeit, betriebliches Vermögen bzw. GmbH-Anteile unentgeltlich zu übertragen, ohne dass es zur Realisierung stiller Reserven kommt. Die hinsichtlich der wiederkehrenden Leistungen einsetzende korrespondierende Besteuerung führt zudem in vielen Fällen zu einem Steuervorteil des Leistenden, da er häufig einer höheren steuerlichen Belastung unterliegt als der Empfänger.
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FG Münster: Fremdüblichkeit eines unbesicherten Wandeldarlehens
Ein unbesichertes Wandeldarlehen an ein Start-Up-Unternehmen kann nach Auffassung des FG Münster fremdüblich im Sinne der Escape-Klausel des § 8b Abs. 3 Satz 7 KStG sein.
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Steuerliche Fallstricke: Rückkehr aus Dubai?
Geopolitisch bleibt die Lage am Golf weiter angespannt. Einige deutsche Expats und Unternehmer in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ziehen dadurch eine temporäre Rückkehr nach Deutschland in Erwägung. Steuerlich kann ein solcher vermeintlich vorübergehender Aufenthalt jedoch schnell weitreichende Folgen haben.






