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Wir sind eine Steuerberaterkanzlei und seit über 40 Jahren erfolgreich in Solingen auf dem Gebiet des Steuerrechts und der Wirtschaftsberatung tätig. Die Arbeit unserer Kanzlei zeichnet sich durch individuelle Beratung und Betreuung auf hohem fachlichem Niveau ebenso aus wie durch Zuverlässigkeit und Erreichbarkeit, die schnelle Bearbeitung von Anfragen und kurzfristige Terminzusagen. Dabei stützen wir uns auf den Einsatz aktuellster DATEV-Software, Wissensdatenbanken zum Steuerrecht, sowie die Verwendung moderner Kommunikationstechnik.

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BayLfSt: Nutzungsvorteile bei Firmenfitness
Wenn Arbeitgeber ihren Beschäftigten Firmenfitness-Programme anbieten, stellt sich die Frage, ob daraus ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil entsteht. Das BayLfSt klärt in seiner Verfügung außerdem, ob und in welchem Umfang eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG möglich ist.
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BFH Pressemitteilung: Ausbildung zum Rettungssanitäter ist keine Erstausbildung
Der BFH hat entschieden, dass die Ausbildung zum Rettungssanitäter trotz ihrer berufsqualifizierenden Wirkung nicht als Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG gilt, weil sie kürzer als ein Jahr dauert.
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BFH: Alle am 30.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
Am 30.7.2026 hat der BFH zwei sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.






