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Wir sind eine Steuerberaterkanzlei und seit über 40 Jahren erfolgreich in Solingen auf dem Gebiet des Steuerrechts und der Wirtschaftsberatung tätig. Die Arbeit unserer Kanzlei zeichnet sich durch individuelle Beratung und Betreuung auf hohem fachlichem Niveau ebenso aus wie durch Zuverlässigkeit und Erreichbarkeit, die schnelle Bearbeitung von Anfragen und kurzfristige Terminzusagen. Dabei stützen wir uns auf den Einsatz aktuellster DATEV-Software, Wissensdatenbanken zum Steuerrecht, sowie die Verwendung moderner Kommunikationstechnik.

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BFH: Gesellschafterdarlehen an vermögensverwaltende Personengesellschaften
Ein Gesellschafterdarlehen an eine vermögensverwaltende Personengesellschaft wird steuerlich insoweit nicht anerkannt, als die Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft ihrem Gesellschafter zuzurechnen ist. Nur bei Mitunternehmerschaften gilt nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG anderes.
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BFH: Reemtsma-Direktanspruch auf Umsatzsteuererstattung
Ein Direktanspruch auf Umsatzsteuererstattung kann nur dann gegenüber der Finanzverwaltung geltend gemacht werden, wenn eine Steuer in einer Rechnung für eine Leistung zu Unrecht gesondert ausgewiesen wurde.
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BFH: Upcycling kann Differenzbesteuerung verhindern
Wird ein Gegenstand ohne Vorsteuerabzug erworben, aber vor dem Verkauf aufgewertet, kann dies die Anwendung der Differenzbesteuerung verhindern. Im Einzelfall muss zwischen einer einheitlichen Leistung "Verkauf eines aufgewerteten Gegenstandes" und unterschiedlichen Leistungsbeziehungen unterschieden werden.