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Wir sind eine Steuerberaterkanzlei und seit über 40 Jahren erfolgreich in Solingen auf dem Gebiet des Steuerrechts und der Wirtschaftsberatung tätig. Die Arbeit unserer Kanzlei zeichnet sich durch individuelle Beratung und Betreuung auf hohem fachlichem Niveau ebenso aus wie durch Zuverlässigkeit und Erreichbarkeit, die schnelle Bearbeitung von Anfragen und kurzfristige Terminzusagen. Dabei stützen wir uns auf den Einsatz aktuellster DATEV-Software, Wissensdatenbanken zum Steuerrecht, sowie die Verwendung moderner Kommunikationstechnik.

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BFH: Wirkt sich die Rückfallklausel auch auf im Tätigkeitsstaat steuerfreie Arbeitslöhne aus?
In Aussetzungsbeschlüssen hat sich der BFH zur Frage geäußert, ob im ausländischen Tätigkeitsstaat steuerfreie Einkünfte aus unselbständiger Arbeit in Deutschland steuerpflichtig sind. Der BFH ließ zwar im Besprechungsfall keine Aussetzung der Vollziehung (AdV) zu, weil das Finanzamt rechtsfehlerhaft zu geringe Einkünfte der Besteuerung unterworfen hatte. Erhebliche Zweifel an der Rückfallklausel hat der BFH dennoch, wie sich auch aus einem Beschluss v. 11.3.2026 (VI B 45/25 (AdV)) zu in Luxemburg gewährten steuerfreien Überstundenvergütungen ergibt.
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BFH: Wirksamer Wiedereintritt in die Kirche richtet sich nach Kirchenrecht
Selbst eine Kirchensteuerpflicht kann Jahrzehnte nach vermeintlichem Wiedereintritt in die Kirche in Frage gestellt werden. Ob ein wirksamer Kircheneintritt außerhalb des Haupthausstandes möglich ist, richtet sich nach dem innerkirchlichen Recht und nicht nach den Vorstellungen des Finanzgerichts.
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BFH: Rückwirkendes Inkrafttreten des Erbschaftsteuergesetzes verfassungsgemäß
Die rückwirkend auf den 1.7.2016 beschlossene Anwendung von § 13b Abs. 10 ErbStG durch das erst am 4.11.2016 verkündete Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist verfassungsrechtlich zulässig. Es bestand mit dem Gesetzesbeschluss durch den Bundestag – trotz anschließendem Vermittlungsausschuss – kein Vertrauen mehr in den Fortbestand der Altregelung.






