Herzlich Willkommen
Wir sind eine Steuerberaterkanzlei und seit über 40 Jahren erfolgreich in Solingen auf dem Gebiet des Steuerrechts und der Wirtschaftsberatung tätig. Die Arbeit unserer Kanzlei zeichnet sich durch individuelle Beratung und Betreuung auf hohem fachlichem Niveau ebenso aus wie durch Zuverlässigkeit und Erreichbarkeit, die schnelle Bearbeitung von Anfragen und kurzfristige Terminzusagen. Dabei stützen wir uns auf den Einsatz aktuellster DATEV-Software, Wissensdatenbanken zum Steuerrecht, sowie die Verwendung moderner Kommunikationstechnik.

Individuelle Beratung in steuerlichen Angelegenheiten
Wenn Sie Hilfe suchen oder eine effiziente
Beratung in steuerlichen Angelegenheiten
suchen, sind Sie hier richtig.

Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung

Betriebswirtschaftliche
Beratung
Wir erstellen für Sie
Jahresabschlüsse &
Steuererklärungen
Partner
Neuigkeiten
Haufe: Steuer
Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!-
BFH: Ausschluss des Differenzkindergelds bei Nur-Vermögenseinkünften
Der Anspruch auf Differenzkindergeld ist ausgeschlossen, wenn die Familie mit Kindern in einem anderen Mitgliedstaat lebt, dieser niedrigere Familienleistungen als die Bundesrepublik Deutschland erbringt und ein deutscher Kindergeldanspruch allein darauf beruhen würde, dass der Antragsteller wegen Einkünften gemäß § 21 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 3 EStG) behandelt wird.
-
BFH: Steuerfreiheit einer ausländischen Invaliditätsentschädigung
Das in § 3 Nr. 6 Satz 1 EStG enthaltene Tatbestandsmerkmal "aus öffentlichen Mitteln" ist nicht auf inländische Mittel beschränkt, sondern erfasst auch ausländische Mittel. Eine Invaliditätsentschädigung, die ein ehemaliger Angehöriger der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika für eine im Dienst erlittene Beschädigung erhält, ist nach § 3 Nr. 6 EStG steuerfrei.
-
BFH: Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren
Ein Verzicht des Gläubigers auf die Anmeldung seiner Forderung zur Insolvenztabelle löst weder handels- noch steuerbilanziell ein Passivierungsverbot für den Schuldner aus.






